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Die Stiftung Jugend.Hafen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 3 des Gesellschaftsvertrages) und ist als gemeinützig anerkannt (Freistellungsbescheid).

Für Spenden bis 200 € benötigen Sie keine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, bei Spenden ab 200 € bitte Ihren Namen und Adresse im Verwendungszweck vermerken, dann geht Ihnen eine Spendenbescheinigung automatisch zu.

Wenn Sie Ihre Spende einem bestimmten Projekt oder Einrichtung zukommen lassen wollen, vermerken Sie dies bitte auf der Überweisung.

 

Unsere Bankverbindung:

Stiftung Jugend.Hafen
Sparkasse Vorderpfalz

DE67 5455 0010 0193 6477 57

Die Kinder und Jugendlichen werden sich freuen!!!